Kompetenzen à Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht

Wir beraten Unternehmen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts und auf allen Stufen der (Zu)Lieferkette: von der Produktentwicklung über die Bereitstellung auf dem Markt bis hin zur Produktbeobachtung.

Für nahezu alle Produkte gibt es gesetzliche Vorgaben und Richtlinien, die es zu beachten gilt; seien es allgemeine Anforderungen an Verbraucherprodukte oder besondere Anforderungen an Spezialmaschinen für die Automobilindustrie. Hier unterstützen wir unsere Mandanten bei der Einhaltung von Kennzeichnungspflichten, Durchführung von Risikobewertungs- und Konformitätsbewertungsverfahren und der Einhaltung von gesetzlichen Meldepflichten sowie der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Präventiv helfen wir unseren Mandanten sich vor Krisen zu schützen, indem wir bei der Entwicklung von Risikovermeidungs- und Rückrufstrategien sowie der Erstellung und Verhandlung von Qualitätssicherungsvereinbarungen mit (Zu)Lieferanten unterstützen.

In Krisensituationen begleiten wir unsere Mandanten bei der Erstellung von Warnungen sowie bei Rückrufaktionen und vertreten sie gegenüber den Marktaufsichtsbehörden bei der Einhaltung von Meldepflichten; auch helfen wir unseren Mandanten, die erforderliche Unternehmenskommunikation juristisch abzurunden.

In produkthaftungsrechtlichen Streitfällen begleiten wir unsere Mandanten bei außergerichtlichen Verhandlungen und vertreten in gerichtlichen Verfahren.

Schwerpunkte:

  • Product Compliance
  • Forschung- und Entwicklung
  • Qualitätssicherung in der Lieferkette
  • Warnung, Rückruf und Krisenkommunikation
  • Kostenregress in der Zulieferkette
  • Prozessführung und Regressstreitigkeiten
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