Whistleblowing, Compliance und Interne Ermittlungen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) („EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“) legt Mindestangaben für den Schutz von Hinweisgebern (auch: Whistleblowern) fest. So sollen insbesondere Anreize dafür geschaffen werden, Rechtsverstöße zu melden. Für diesen Zweck sind öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu verpflichtet, sichere Meldekanäle für Hinweisgeber zu implementieren. In Deutschland wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.

Bereits ab 50 Beschäftigten müssen Unternehmen zukünftig einen internen Meldekanal einrichten, welcher den Anforderungen des Gesetzgebers genügt. Aufgrund der Vielzahl von Anforderungen und dem damit verbundenen, hohen manuellen Aufwand setzen Unternehmen vermehrt auf digitale Hinweisgebersysteme.

Hinsichtlich der Einführung und dem Betrieb des Hinweisgebersystems können wie Sie wie folgt unterstützen:

Implementierung des Hinweisgebersystems

Die Einrichtung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems wirft zahlreiche rechtliche Fragen im Bereich Compliance sowie im Arbeits- und Datenschutzrecht auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse bestehender Strukturen oder bei der Implementierung der notwendigen Maßnahmen, unter anderem durch interne Richtlinien und Hinweisen.

Digitales Werkzeug

NOTOS Xperts GmbH bietet Ihnen mit der Lizenzierung von Whistleblower Software ApS eines der im Markt führenden, vollständig digitalisiertes Hinweisgebertool an, mit dem Sie im Look und Feel Ihrer Unternehmenswebsite Hinweise auf Compliance-Verstöße (z.B. im Zusammenhang mit Korruption, Kartellrecht, Lieferkettengesetz, Produktsicherheitsmängeln, Datenschutzverstößen oder Diskriminierung) rechtssicher vertraulich oder anonym entgegennehmen und bearbeiten (lassen) können.

Schulungen und Trainings

Während der Implementierungs- bzw. Betriebsphase stehen Ihnen unsere erfahrenen Consultants zur Seite und unterstützen Sie bei der Konzeption und Durchführung von regelmäßigen Schulungen und Trainings zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den (rechts-)sicheren Umgang mit Hinweisen.

Betrieb des Hinweisgebersystems

Nach der Implementierung muss das digitale Hinweisgebersystem betreut und überwacht werden. NOTOS Xperts GmbH stellt Ihnen hierfür auf Wunsch gerne ein versiertes Xperten-Team zur Verfügung und übernimmt für Sie den dauerhaften Betrieb des Hinweisgebersystems als ausgelagerte Meldestelle.

Ersteinschätzungen und Interne Ermittlungen

Sofern unser Schwesterunternehmen, die NOTOS Xperts GmbH, für Sie als ausgelagerte Meldestelle agiert, rückversichern sich deren Consultants ggf. schon im Bereich der Ersteinschätzung bei unseren versierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und/oder bei den Kollegen unseres Kooperationspartners im Strafrecht von Kipper und Durth Rechtsanwälte GbR. Darüber hinaus können Sie uns selbstverständlich immer ansprechen, sofern in Ihrem Unternehmen einen Bedarf an internen Ermittlungen und Untersuchungen entsteht:

 

Arbeitsrecht und Mitbestimmung RAin Amelie Bernardi NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Strafrecht, Anti-Korruption, Steuer-Compliance RA Dr. Hanno Durth Kipper + Durth Rechtsanwälte GbR
Produktsicherheit, Lieferketten, Anti-Diskriminierung, Kartellrecht RA Prof. Sven Kolja Braune NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Datenschutz, Datensicherheit, Lizenz-Compliance RA Jens Engelhardt
Michael Gilmour, LL.B.
NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
NOTOS Xperts GmbH

Unsere sowie die Leistungen unseres Netzwerkes im Rahmen von internen Ermittlungen beinhalten im Einzelnen folgendes:

  • Gestaltung interner Ermittlungen, entweder aktiv leitend oder im Hintergrund lenkend
  • Einbeziehung und Abstimmung mit u.a. Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten
  • Einbeziehung und Koordination von IT-Forensikern
  • Strafrechtliche Bewertungen von Korruptions-, Kartell- und anderen strafrechtlich relevanten Sachverhalten sowie ggf. Austausch und Abstimmung mit Staatsanwaltschaften, Gerichten und Behörden
  • Vorbereitung von Verdachtskündigungen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit internen Ermittlungen
  • Entwurf von Ethik-Kodizes / Verhaltenskodizes
  • Einführung und Begleitung von Compliance Management Systemen (CMS) inkl. Verhandlung mit dem Betriebsrat und datenschutzrechtlicher Absicherung
  • Implementierung einer Lieferanten-Compliance-Richtlinie zur risikominimierenden Gestaltung von Fremdpersonaleinsätzen und Zulieferprodukten
  • Anpassung und Implementierung von Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien
  • Beratung zu Krisenkommunikation, ggf. in Zusammenarbeit mit spezialisierten Agenturen

Über unser Schwesterunternehmen, die NOTOS Xperts GmbH, bieten das digitale Hinweisgeber System der Whistleblower Software ApS aus Dänemark an.

Als Mandant profitieren Sie daher insbesondere von:

  • Einem DSGVO-konformen System, welches alle Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt
  • Maximaler IT-Sicherheit (ISO 27001, ISAE 3000 Zertifizierungen)
  • Vollumfänglicher Beratung vor und während der Einführung des Systems inkl. der Erstellung von Datenschutzrichtlinien, Prozessvorgaben und Berechtigungskonzepten
  • Vergünstigten Lizenzgebühren
...

Bitte verwenden Sie einen aktuellen Browser, damit die Website korrekt funktioniert.

Sie sollten noch heute aktualisieren.