Auch jenseits eingetragener Schutzrechte bietet das UWG wirksame Instrumente gegen die Nachahmung von Produkten und Leistungen. Wir beraten bei der Durchsetzung und Verteidigung von Nachahmungsansprüchen – einschließlich der Schnittstellen zum Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) und bei technischen Produkten mit abgelaufenen Schutzrechten.